Vernehmung

WENN SIE ZU EINER VERNEHMUNG ERSCHEINEN SOLLEN.

Vernehmung bedeutet, dass Ihnen zu einem bestimmten Vorfall Fragen gestellt werden, in der Regel durch die Polizei. Es kann sein, dass Sie schriftlich zu einer Vernehmung oder telefonisch zu einem „Gespräch“ zur Polizeidienststelle geladen werden.

Möglich ist eine Vernehmung aber auch, wenn Sie festgenommen wurden. In dieser Ausnahmesituation ist nahezu jeder bereit zu kooperieren und etwas zu erzählen, was sich in der Folge als erheblicher Nachteil herausstellen kann.

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Ich rate Ihnen dringend zu schweigen, denn dieses Recht haben Sie, ganz egal was Ihnen gesagt wird, bei jeder Vernehmung.

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Rufen Sie mich umgehend an und nutzen Sie dafür meine Notfallnummer 0152 / 33 66 88 85, damit ich für Sie mit der Polizei in Kontakt treten kann.