Das Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstraftaten sind Straftaten, die einen Bezug zum Verkehr auf öffentlichem Verkehrsgrundgrund haben. Sie sind entweder als Vergehen oder aber als Verbrechen strafbar. Schutzzweck ist die Gewährleistung der Sicherheit des Straßenverkehrs. Die allermeisten Verkehrsstraftaten finden im Straßenverkehr statt.

Vielfach wird verkannt, dass schon eine einzige (erhebliche) Verkehrsstraftat Zweifel an der „Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs“ begründen kann, also die Straßenverkehrsbehörden eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) anordnen können.

Als sonstige Folgen kommt aber auch infrage:

  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Fahrverbot
  • Verlängerung der Probezeit
  • Eintrag im Fahreignungsregister (Punkte und/oder Vermerke in „Flensburg“
  • Beschlagnahme des Führerscheins durch die Polizei
  • Beschlagnahme z.B. des Fahrzeugs als Tatmittel

Es ist mir wichtig, mich jedem Versuch der Verkürzung oder Beschneidung der Rechte meiner Mandantschaft entgegenzustellen. Deswegen halte ich es für selbstverständlich, auch kurzfristig Termine wahrzunehmen, wenn es um eine Angelegenheit im Verkehrsstrafrecht geht

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