Sexueller Missbrauch
Sexueller Missbrauch liegt vor, wenn sexuelle Handlungen an Schutzbefohlenen, Kindern oder erwachsenen Menschen vorgenommen werden, die sich nicht wehren können oder die die Situation nicht verstehen und deswegen keinen Widerstand leisten können.
Geregelt ist sexueller Missbrauch im Strafgesetzbuch (StGB) im dreizehnten Abschnitt „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ in den §§ 174 – 176b, 179, 182 StGB.
Die sexuelle Selbstbestimmung kann grundsätzlich zum einen durch sexuellen Kontakt gegen den Willen des Opfers (sexuelle Nötigung) oder zum anderen mit vermeintlicher Einwilligung aber unter Ausnutzung eines besonderen Verhältnisses oder einer besonderen Stellung dem Opfer gegenüber zum Erlangen des Einverständnisses verletzt werden.
Oft wird sexueller Missbrauch mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch) gleichgesetzt. Dies ist ein Bereich des sexuellen Missbrauchs. Auch das Ausnutzen einer Amtsstellung oder eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses sowie der sexuelle Missbrauch von Gefangenen, behördlichen Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen ist strafbar.
Sexueller Missbrauch ist ein sensibles Thema mit vielen Emotionen wie Scham, Wut, Verzweiflung und Angst. Diese können die Ursache für Fehlverhalten sein, das Ihr Verfahren negativ beeinflusst.
Als Ihre Verteidigerin bereite ich Sie auf das Verfahren vor, sodass Sie sich im Vorfeld auf die schwierige Situation vorbereiten können.