Pflichtverteidigung

Als Beschuldigter können Sie sich Ihren Anwalt aussuchen und grundsätzlich kann jeder Anwalt auch Pflichtverteidiger sein.

Von einer Pflichtverteidigung spricht man, wenn der Beschuldigte im Strafverfahren einen Verteidiger benötigt und der Staat hierfür die Kosten übernimmt. Pflichtverteidigung ist zum Beispiel vorgesehen, wenn dem Beschuldigten eine schwere Straftat vorgeworfen wird oder er in U-Haft sitzt.

Als Beschuldigter können Sie sich Ihren Anwalt aussuchen und grundsätzlich kann jeder Anwalt auch Pflichtverteidiger sein, wenn er dazu bereit ist.

Viele Strafverteidiger sehen die Pflichtverteidigung eher als Last denn als vollwertiges Mandat, insbesondere in großen Städten wie Hamburg. Bei der Pflichtverteidigung rechnet der Verteidiger gegenüber der Staatskasse ab, so dass freie Honorarvereinbarungen oder gar ein Erfolgshonorar ausgeschlossen sind.

Für mich gehören Pflichtverteidigungen zu den Grundlagen des Rechtsstaats und ich übernehme gerne Ihre Pflichtverteidigung

Ich setze mich genauso ein wie für jeden anderen Mandanten auch, Sie können also ein vollwertige und engagierte Verteidigung erwarten.

Sollten Sie in Untersuchungshaft genommen worden sein, bekommen Sie die Aufforderung, einen Strafverteidiger zu benennen. Rufen Sie gerne an bwz. lassen Sie anrufen. Ich besuche Sie in der Untersuchungshaft, kläre mit Ihnen die nächsten Schritte und wir erarbeiten eine Verteidigungsstrategie. Sie sehen, auch als Pflichtverteidigerin bin ich voll und ganz für Sie da.

Da es sich bei Verhaftungen um einen Notfall handelt, können Sie mich auch rund um die Uhr über den Strafverteidiger-Notdienst erreichen!

Sofern Sie keinen eigenen Anwalt benannt haben, kann auch das Gericht mich Ihnen als Pflichtverteidiger zuordnen, da ich bei vielen Gerichten auf der sogenannten Pflichtverteidigerliste stehe und die Richter und Richterinnen wissen, dass ich mich für Sie und Ihre Rechte einsetze.

Ein seriöser Strafverteidiger wird übrigens nicht in der Untersuchungshaft versuchen neue Mandate zu generieren, indem er die Gefangenen anspricht und fragt, ob sie bereits verteidigt werden.

Gern kläre ich für Sie, ob in Ihrem Fall eine Pflichtverteidigung möglich ist und verteidige Sie und Ihre Rechte als Pflichtverteidigerin.

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