Einspruch gegen Strafbefehl
Wenn Ihnen ein Strafbefehl zugestellt wurde, haben Sie ab dem Datum auf dem Umschlag 2 Wochen Zeit schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch gegen Strafbefehl einzulegen, was Sie unbedingt tun sollten. Denn ganz gleich aus welchem Grund Sie diese Frist versäumen: danach stellt der Strafbefehl ein rechtskräftiges Urteil dar, Sie sind also rechtmäßig verurteilt.
Das Gericht darf allein die Tatsache, dass Sie Einspruch gegen Strafbefehl eingelegt haben niemals zu Ihren Lasten werten.
Ihren Einspruch können Sie auch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken. So kann insbesondere der Rechtsfolgenausspruch – die gegen Sie verhängte Sanktion – isoliert angegriffen werden, sodass beispielsweise im Falle einer Geldstrafe Einspruch lediglich gegen die Tagessatzhöhe und/ oder die Tagessatzanzahl eingelegt werden kann, wodurch eine Reduzierung der Geldstrafe erreicht werden kann. Bei einer Beschränkung des Einspruchs gegen Strafbefehl auf die Tagessatzhöhe kann das Gericht auch ohne mündliche Hauptverhandlung durch Beschluss über die Tagessatzhöhe entscheiden. Zudem kann der Einspruch auch auf die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Fahrerlaubnissperre beschränkt werden, sodass diese vollständig entfallen oder zumindest bezüglich der Dauer reduziert werden kann.
Nur bei einem frist- und formgerecht eingelegten Einspruch gegen Strafbefehl bestimmt das Gericht einen Termin zur Hauptverhandlung. Andernfalls verwirft das Gericht den Einspruch und der Strafbefehl wird rechtskräftig. Nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch, um einen frist-und formgerechten Einspruch einzulegen und die Verwerfung des Strafbefehls zu verhindern!
Nach erfolgreich eingelegtem Einspruch haben Sie in der mündlichen Hauptverhandlung sodann die Möglichkeit, selbst oder durch Ihren Verteidiger eine Erklärung abzugeben. Darüber hinaus findet im Rahmen der Hauptverhandlung auch eine Beweisaufnahme statt, sodass etwaige Zeugen gehört werden. Daneben besteht für Sie die Möglichkeit selbst oder durch Ihren Verteidiger Beweisanträge zu stellen.
In der Hauptverhandlung ist das Gericht nicht an den Schuldspruch und die im Strafbefehl festgesetzten Sanktionen gebunden. Das bedeutet, dass das Gericht sowohl eine höhere Strafe als im Strafbefehl vorgesehen gegen Sie verhängen kann, als auch eine Verurteilung wegen einer schwerwiegenderen Straftat als der im Strafbefehl genannten möglich ist. Aus diesem Grund ist es stets empfehlenswert, sich anwaltlich vertreten zu lassen.
Der Einspruch kann bis zum Ende der Hauptverhandlung auch zurückgenommen werden, sollte sich während der Hauptverhandlung abzeichnen, dass ein für Sie günstiger Ausgang nicht zu erwarten ist. In diesem Fall bleibt der Strafbefehl in seiner ursprünglichen Form erhalten.
Kontaktieren Sie mich umgehend, damit ich für Sie Einspruch gegen Strafbefehl einlegen und Ihre Rechte sichern kann.
Wenn Sie die Einspruchsfrist schuldlos versäumt haben sollten, nehmen Sie Kontakt zu mir auf, sodass ich für Sie eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen kann.
Auch wenn das Gericht Ihren verspätet eingelegten Einspruch bereits durch Beschluss verworfen hat, kann ich für Sie diesen Beschluss mit einer sofortigen Beschwerde angreifen.