Strafverteidigung

Im Strafverfahren sind Sie als Beschuldigter einer besonders großen Belastung ausgesetzt. Neben einer empfindlichen Geldstrafe drohen häufig auch Freiheitsentzug, also Gefängnis. Nicht nur Ihre Freiheit ist dann in Gefahr, sondern auch ihre persönlichen Beziehungen und Ihr öffentliches Ansehen.

Als Fachanwältin für Strafrecht konzentriere ich mich auf die Verteidigung von strafrechtlichen Mandaten von Privatpersonen und Unternehmen sowie die Beratung in Strafsachen. Dies umfasst auch die Beratung zur Vermeidung von Straftaten. 

Rechtsgebiete

Aufgrund der Komplexität des Strafrechts konzentriere ich mich insbesondere auf die folgenden Rechtsgebiete:

Für Einzelpersonen und Unternehmen bin ich nicht nur an meinen Kanzleistandorten in Hamburg und Mölln, sondern selbstverständlich bundesweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof tätig.

Zielsetzung

Das oberste Verteidigungsziel ist stets eine Einstellung des Verfahrens noch vor der Anklageerhebung. Wenn Sie eine Vorladung durch die Polizei erhalten, treten Sie daher zeitnah mit mir in Verbindung, damit ich bereits im Ermittlungsverfahren alle rechtlich zulässigen Mittel ausschöpfen kann. Lesen Sie hierzu auch meine Hinweise auf der Seite Vorladung erhalten.

Eine engagierte Strafverteidigung erhöht erheblich die Chance, dass das Ermittlungsverfahren einen für Sie günstigen Ausgang nimmt. Die Einflussmöglichkeiten des Strafverteidigers im laufenden Ermittlungsverfahren sind zahlreich und die Chance, eine Einstellung zu erreichen in dieser Phase wesentlich höher als im Gerichtsverfahren – und obendrein auch kostengünstiger.

Diskretion

Als erfahrene Rechtsanwältin und Strafverteidigerin verteidige ich Sie vorurteilsfrei, diskret und ohne Vorbehalte gegenüber der Ihnen zur Last gelegten Straftat. Ich berate Sie vorbereitend und lasse Sie nicht alleine, auch wenn andere sich vielleicht aufgrund der Ihnen vorgeworfenen Tat von ihnen abwenden. Als Ihre Strafverteidigerin verschaffe ich Ihnen ihre Rechte und Gehör im Strafverfahren und sorge dafür, dass alle Beteiligten sich ausschließlich im Rahmen der Strafprozessordnung bewegen.

Rechtspflege

Neben der Staatsanwaltschaft und den Gerichten bin ich als Strafverteidigerin ebenfalls ein sogenanntes unabhängiges und selbständiges Organ der Rechtspflege. Diese Stellung beruht auf dem Berufsrecht der Rechtsanwälte. Die Folge ist, dass der Strafverteidiger gleichberechtigt und gleichgeordnet der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ist. Der Strafverteidiger kann also keine Weisungen durch Gericht oder Staatsanwaltschaft erhalten, an die er gebunden ist. Natürlich kann der Strafverteidiger auch keine Weisungen an Gericht oder Staatsanwaltschaft erteilen.

Was auch immer Ihnen vorgeworfen wird und ganz gleich warum Sie einen Strafverteidiger suchen:

Ich bin für Sie da. Garantiert.

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