Anhörungsbogen
Im Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit wird dem Betroffenen ein Anhörungsbogen zugesandt, damit er seine Sicht der Dinge darstellen kann, bevor ein Verwarnungs- oder Bußgeld verhängt wird.
Meist geht es beim Anhörungsbogen um alle möglichen falschen Verhaltensweisen im Straßenverkehr, wie beispielsweise zu schnelles Fahren, Rotlichtverstöße, Telefonieren bei der Fahrt und Verkehrsunfälle.
Grundsätzlich müssen sie den Anhörungsbogen nicht ausfüllen bzw. Angaben machen. Trotzdem kann es manchmal sinnvoll sein, frühzeitig Angaben zu machen, so dass im Einzelfall eine anwaltliche Beratung ratsam ist.
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