Kapitalstrafrecht

Unter Kapitalstrafrecht versteht der Strafverteidiger besonders schwere und gegen das menschliche Leben gerichtete Straftaten wie Mord und Totschlag. Hierbei geht es um besonders viel, denn die Strafen sind hoch und bei Mord beispielsweise ist eine vorzeitige Haftentlassung in den ersten 15 Jahren ausgeschlossen.

Die unter das Kapitalstrafrecht fallenden Delikte Mord und Totschlag gehören zusammen mit den Sexualdelikten zu denen, die ein hohes öffentliches Interesse hervorrufen und regelmäßig auch die Medien beschäftigen. Der Schutz Ihrer Privatsphäre gehört somit neben einer möglichst effektiven und erfolgreichen Verteidigungsstrategie zu den Hauptanliegen eines engagierten Strafverteidigers.

Erschwerend für denjenigen, der eines Kapitalverbrechens wie Mord oder Totschlag verdächtigt wird ist, dass die sonst relativ hohen Anforderungen für eine Untersuchungshaft nicht greifen. Es ist somit nicht notwenig, dass der Haftgrund der Fluchtgefahr oder der Verdunkelungsgefahr besteht.

Diese vorgenannten Gründe machen es schwierig, ohne einen kompetenten und spezialisierten Strafverteidiger und Rechtsanwalt dem aufgebauten Druck standzuhalten. Die Erfahrung des Strafverteidigers bei Kapitalverbrechen ist auch deswegen so wichtig, weil Mord und Totschlag bereits in der ersten Instanz vor einem Schwurgericht verhandelt werden. Das Schwurgericht ist ein erstinstanzlicher Spruchkörper des Landgerichts, besetzt mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen. Wie hoch dieses angesiedelt ist verdeutlicht vielleicht die Tatsache, dass für Revisionen des Schwurgerichts direkt der Bundesgerichtshof zuständig ist.

Wie eingangs bereits erläutert gehören insbesondere die folgenden Delikte zum Kapitalstrafrecht:

Des Weiteren beinhaltet das Kapitalstrafrecht auch die folgenden Straftaten, die aber zum Teil erheblich mildere Strafen zulassen:

  • Tötung auf Verlangen § 216 StGB
  • Aussetzung mit Todesfolge § 221 Abs. 1, 3 StGB
  • Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StGB
  • Beteiligung an einer Schlägerei, die den Tod eines Menschen zur Folge hat § 231 StGB

Das Kapitalstrafrecht ist sozusagen die Königsdisziplin der Strafverteidigung, denn neben einem fundierten juristischen Fachwissen im Strafrecht werden häufig auch Kenntnisse und Verfahrensweisen in Rechtsmedizin, Psychiatrie, Psychologie und Kriminalistik benötigt.

Rechtsanwältin Cara-Lavinia Sonneborn ist auf Strafrecht spezialisierte Strafverteidigerin mit Ausbildungsschwerpunkt in Kriminologie und vertritt Sie diskret, vorbehaltlos und kompetent in allen Belangen des Kapitalstrafrechts.

Bei Kapitalstrafsachen steht sie Ihnen rund um die Uhr mit dem Strafverteidiger-Notdienst zur Verfügung. 

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