Polizeiliche Vorladung
Sie haben eine polizeiliche Vorladung erhalten, weil gegen Sie wegen einer Straftat ermittelt wird und Sie wissen nicht, ob Sie bei der Polizei erscheinen und Aussagen bzw. Angaben machen müssen. Die polizeiliche Vorladung ist keine Pflichtveranstaltung!
Grundsätzlich gilt: Nein, Sie müssen der polizeilichen Vorladung keine Folge leisten!
Allerdings gibt es Situationen, in denen es klug sein kann, frühzeitig Angaben im Rahmen der Polizeilichen Vorladung zu machen. Weil kein Fall dem anderen gleicht, ist eine anwaltliche Beratung in der Regel unerlässlich.
Als Ihre Rechtsanwältin kann ich im Vorwege Akteneinsicht beantragen und damit verhindern, dass Sie böse überrascht werden.
Im Zuge der Akteneinsicht erhalte ich den gleichen Wissensstand zum Ermittlungsverfahren wie die Ermittlungsbeamten und kann daher schon in diesem frühen Stadium einschätzen, ob Sie der Polizeilichen Vorladung folge leisten sollten oder nicht. In vielen Fällen ist es auch zu diesem Zeitpunkt schon sinnvoll, eine Einstellung des Verfahrens zu beantragen. So kommt es gegebenenfalls erst gar nicht zu einer für Sie belastenden Hauptverhandlung vor Gericht sowie weiteren Kosten.
Kontaktieren Sie mich, ich berate Sie gerne bezüglich der polizeilichen Vorladung.