Bußgeldbescheid

Der Bußgeldbescheid ist die Folge einer Ordnungswidrigkeit wie zum Beispiel zu schnellem Fahren und wird von den Behörden schriftlich zugestellt. Sie können Sich mit einem Einspruch dagegen wehren.

Da der Bußgeldbescheid vor einer weiteren strafrechtlichen Verfolgung schützt, ist genaue Sachkenntnis vor einem Einspruch wichtig, damit Ihnen keine gravierenden Nachteile aus dem Einspruch entstehen.

Trotz immer ausgereifterer Technik bei der Messung von Geschwindigkeitsübertretungen treten noch immer viele Fehler auf, so dass die Einlegung eines Einspruchs, für den Sie ab Zustellung zwei Wochen Zeit haben, durchaus Sinn machen kann. Auch in anderen Fällen hat ein Einspruch gegen den Bescheid häufig gute Aussichten auf Erfolg, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

Kontaktieren Sie mich, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, damit ich Sie beraten, gegebenenfalls Einspruch einlegen und Ihre Rechte vertreten kann.

Jetzt kostenlos und unverbindlich anfragen!