Akteneinsicht

Als Akteneinsicht bezeichnet man das Recht des Beschuldigten in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, Einblick in die polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen oder behördlichen Akten zu bekommen, die über den Beschuldigten und die vorgeworfene Tat angelegt wurden.

Wenn Sie Beschuldigter in einem solchen Verfahren sind, ist Akteneinsicht immer sinnvoll. Nur so können Sie genau wissen, was Ihnen vorgeworfen wird und was für Beweise gegen Sie gegebenenfalls vorliegen.

Gern beantrage ich in Ihrer Sache Einsicht in die Ermittlungsakten. Sobald die Akten in der Kanzlei vorliegen, informiere Sie über den Akteninhalt und erläutere Ihnen, welche Strategie Sie gegenüber den Strafverfolgungsbehörden verfolgen sollten.

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