Strafrecht

Ich bin auf das Strafrecht spezialisierte Anwältin und Strafverteidigerin und vertrete Sie stets 100% engagiert. Ich bin Ihre Ansprechpartnerin in allen strafrechtlichen Belangen. Als Rechtsanwältin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet und vertrete Sie ohne Vorurteile.

Ich verstehe es als meine Aufgabe im Strafverfahren, für die Gewährleistung eines rechtsstaatlichen Verfahrens und die unbedingte Wahrung der Verfahrensrechte meiner Mandantschaft einzutreten. Es ist mir wichtig, mich jedem Versuch der Verkürzung der Rechte meiner Mandantschaft entgegenzustellen. Deswegen halte ich es für selbstverständlich, auch kurzfristig Termine wahrzunehmen, wenn es beispielsweise um eine Verhaftung oder Durchsuchung geht.

Neben der Staatsanwaltschaft und den Gerichten bin ich als Strafverteidigerin ebenfalls ein sogenanntes unabhängiges und selbständiges Organ der Rechtspflege. Diese Stellung beruht auf dem Berufsrecht der Rechtsanwälte. Die Folge ist, dass der Strafverteidiger gleichberechtigt und gleichgeordnet der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ist. Der Strafverteidiger kann also keine Weisungen durch Gericht oder Staatsanwaltschaft erhalten, an die er gebunden ist. Natürlich kann der Strafverteidiger auch keine Weisungen an Gericht oder Staatsanwaltschaft erteilen.

§ 138 Abs. 1 der Strafprozeßordnung (StPO) regelt, dass jeder Rechtsanwalt als Strafverteidiger auftreten und die Strafverteidigung für den Angeklagten übernehmen kann. Gleichwohl ist nicht jeder Rechtsanwalt als Strafverteidiger geeignet, denn auch die Strafverteidigung ist ein eigenes Rechtsgebiet, das umfangreiche Erfahrung benötigt.

Der Beschuldigte hat zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens das Recht, sich von einem Verteidiger vertreten zu lassen, also nicht nur in jeder Instanz vor Gericht, sondern auch im Vorverfahren (dem Ermittlungsverfahren), im Zwischenverfahren und in der Hauptverhandlung. Auch in der Strafvollstreckung darf sich jeder Verurteilte von einem Strafverteidiger vertreten lassen. Als Grundsatz eines fairen Verfahrens ist dieses unabdingbar.

Strafverteidigung

Als Strafverteidigerin bin ich an die Weisungen meines Mandanten, des Beschuldigten, nicht gebunden. Ich vertrete aber, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen, allein und ausschließlich die Interessen meines Mandanten. Es ist mir ein Anliegen zu betonen, dass ich im Gegensatz zum Staatsanwalt oder Richter allein meinem Mandanten und dem Gesetz verpflichtet bin.

Ich verteidige Sie und Ihre Rechte in allen Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts und bin selbstverständlich nicht nur in Hamburg und Mölln für Sie als Strafverteidigerin tätig, sondern im gesamten Bundesgebiet.

Um Sie bei der Strafverteidigung effektiv vor unberechtigten oder fehlerhaften Eingriffen in Ihre persönliche Freiheit, Ihr Vermögen oder Ihre Lebensqualität insgesamt zu schützen, rate ich Ihnen dringend, mich frühzeitig zu kontaktieren und vorher keine Aussage zu tätigen.

Unter der anwaltlichen Notrufnummer 0152 / 33 66 88 85 bin ich für Sie 24 Stunden am Tag erreichbar bei Durchsuchung oder Verhaftung. Die Notfallnummer für Strafrecht ist auch am Wochenende besetzt.

Ich bin für Sie da. Garantiert.

Definition des Strafrechts

Als Strafrecht bezeichnet man die Rechtsnormen, die Handlungen verbieten und mit einer Strafe bedrohen. Hierbei ist es letztendlich egal, ob es sich bei der Strafe um eine Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe handelt. Im Gegensatz zum Zivilrecht stehen sich im Strafrecht nicht zwei private (zivile) Parteien gegenüber, sondern in der Regel klagt die Staatsanwaltschaft gegen den Bürger, der gegen diese Rechtsnormen verstoßen hat.

Ein großer Teil dieser Normen und Vorschriften zum allgemeinen Strafrecht sind im Strafgesetzbuch (StGB) versammelt, wobei es noch viele weitere Gesetze gibt, die den Bereich des allgemeinen Strafrechts tangieren oder in das Strafrecht fallen. Hierzu gehören unter anderem das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das Waffengesetz (WaffG) und das Jugendgerichtsgesetz (JGG).

Da im Strafrecht meist ihre materielle und/oder persönliche Freiheit bedroht ist und die Frage „schuldig oder nicht schuldig“ essentiell ist, sollten Sie sich unbedingt professionell vertreten lassen.

Als Strafverteidigerin bin ich rechtlicher Beistand des Beschuldigten und sorge dafür, dass die Beschuldigtenrechte durchgesetzt und nicht beschnitten werden. Die Bandbreite des Strafrechts ist groß und es wäre an dieser Stelle zuviel, alle Bereiche aufzuzählen, aber typische Beispiele, bei denen ich als Rechtsanwalt ihre Rechte vertrete sind:

Bereits zu Beginn einer polizeilichen Ermittlung oder eines Ermittlungsverfahrens ist es erforderlich, einen erfahrenen Strafverteidiger an seiner Seite zu haben, denn die Weichen werden oft genug zu diesem frühen Zeitpunkt gestellt. Häufig ist zudem zu Beginn des Verfahrens vollkommen unklar, ob die betroffene Person überhaupt Zeuge oder vielleicht gar Beschuldigter ist. Auch wenn es grundsätzlich sinnvoll erscheinen mag nichts zu sagen und sein Schweigereicht auszuüben, kann es in einigen Fällen auch durchaus der bessere Weg sein, sich einzulassen. Die Beratung mit dem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin ist hierbei aber unerlässlich.

Sollen Zeugen benannt werden, Beweisanregungen gestellt, Haftprüfung beantragt oder Haftbeschwerde eingelegt werden, muss all dies sinnvollerweise in einer Weise vorgebracht werden, die dem Laien meist nicht geläufig, für den Rechtsanwalt oder Strafverteidiger aber Routine ist.

Das Ziel ist in der Regel nicht eine geringe Strafe, sondern die Vermeidung der Hauptverhandlung und die Einstellung des Verfahrens. Hierbei schöpfe ich für Sie selbstverständlich bereits im laufenden Ermittlungsverfahren alle rechtlich zulässigen Mittel aus.

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