Strafbefehl

WIE SICH SICH BEI EINEM STRAFBEFEHL VERHALTEN SOLLTEN.

Wenn ein Fall aus Sicht der Staatsanwaltschaft klar ist, kann sie beantragen, dass ein Strafbefehl erlassen wird. Das Gericht erlässt den Strafbefehl, der dem Beschuldigten in einem gelben Umschlag zugestellt wird, auf dem das Zustellungsdatum vermerkt ist.

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Wenn Ihnen ein Strafbefehl zugestellt wurde, haben Sie ab dem Datum auf dem Umschlag 2 Wochen Zeit Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen, was Sie unbedingt tun sollten.

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Das Datum auf dem Umschlag und die daraus resultierende Frist sind bei einem Strafbefehl sehr wichtig, denn ganz gleich aus welchem Grund Sie diese Frist versäumen: danach stellt der Strafbefehl ein rechtskräftiges Urteil dar, Sie sind also rechtmäßig verurteilt.

Kontaktieren sie mich sofort, wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, damit ich für Sie Einspruch einlegen und Ihre Rechte sichern kann.