Pflichtverteidigung

KANN ICH MIR EINEN PFLICHTVERTEIDIGER AUSSUCHEN?

Von einer Pflichtverteidigung spricht man, wenn der Beschuldigte im Strafverfahren einen Verteidiger benötigt und der Staat hierfür die Kosten übernimmt. Pflichtverteidigung ist zum Beispiel vorgesehen, wenn dem Beschuldigten eine schwere Straftat vorgeworfen wird oder er in Untersuchungshaft sitzt.

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Als Beschuldigter können Sie sich Ihren Anwalt aussuchen und grundsätzlich kann jeder Anwalt auch Pflichtverteidiger sein, wenn er dazu bereit ist.

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Gern kläre ich für Sie, ob in Ihrem Fall eine Pflichtverteidigung möglich ist und verteidige Sie und Ihre Rechte als Pflichtverteidigerin.