Akteneinsicht
WIE KANN ICH HERAUSFINDEN, WAS MIR VORGEWORFEN WIRD?
Als Akteneinsicht bezeichnet man das Recht des Beschuldigten, in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, Einblick in die polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen oder behördlichen Akten zu bekommen, die über den Beschuldigten und die vorgeworfene Tat angelegt wurden.
Wenn Sie Beschuldigter sind, ist Akteneinsicht sinnvoll, damit Sie genau wissen, was Ihnen vorgeworfen wird und was für Beweise gegen Sie vorliegen!
[/fusion_alert]Gern beantrage ich in Ihrer Sache Akteneinsicht. Sobald die Akten in der Kanzlei vorliegen, informiere Sie über den Akteninhalt und erläutere Ihnen, welche Strategie Sie gegenüber den Strafverfolgungsbehörden verfolgen sollten.