Akteneinsicht

WIE KANN ICH HERAUSFINDEN, WAS MIR VORGEWORFEN WIRD?

Als Akteneinsicht bezeichnet man das Recht des Beschuldigten, in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, Einblick in die polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen oder behördlichen Akten zu bekommen, die über den Beschuldigten und die vorgeworfene Tat angelegt wurden.

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Wenn Sie Beschuldigter sind, ist Akteneinsicht sinnvoll, damit Sie genau wissen, was Ihnen vorgeworfen wird und was für Beweise gegen Sie vorliegen!

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Gern beantrage ich in Ihrer Sache Akteneinsicht. Sobald die Akten in der Kanzlei vorliegen, informiere Sie über den Akteninhalt und erläutere Ihnen, welche Strategie Sie gegenüber den Strafverfolgungsbehörden verfolgen sollten.