Durchsuchung

WAS SOLL ICH TUN BEI EINER HAUSDURCHSUCHUNG?

Eine Durchsuchung stellt für den Betroffenen einen schweren Eingriff in seine Privatsphäre dar. Deswegen ist die Durchsuchung grundsätzlich nur zulässig, wenn sie von einem Richter schriftlich angeordnet wurde.

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Den Durchsuchungsbeschluss sollten Sie sich unbedingt aushändigen lassen!

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Im Übrigen rate ich Ihnen dringend, mich bei einer Durchsuchung unter meiner Notfallnummer 0152 / 33 66 88 85 zu kontaktieren und ansonsten keinerlei Angaben zu tätigen.