Revision

WIE GEHE ICH IN REVISION?

Die Revision ist ein Rechtsmittel, mit dem Urteile der Amts- und Landgerichte angegriffen werden können, damit das Urteil auf Rechtsfehler hin überprüft wird. Das Revisionsgericht prüft den Fall nicht noch einmal neu, sondern führt Verfahren durch, in dem allein rechtliche Standpunkte erörtert werden. So kann in der Revision beispielsweise nicht mehr angegriffen werden, dass ein Zeuge oder Sachverständiger etwas anders gesagt hat oder dass das Gericht eine Aussage falsch verstanden hat.

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Die Revision ist die letzte Möglichkeit eine ausgeurteilte Strafe abzuwenden, kann in Ausnahmefällen aber auch anstelle der Berufung sinnvoll sein.

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Die Frist zur Einlegung der Revision beträgt nur eine Woche, außerdem muss sie im Anschluss innerhalb von einem Monat von einem Rechtsanwalt begründet werden, was ein erheblicher Arbeitsaufwand ist. Die Revisionsverteidigung muss das Urteil und dessen Gründe akribisch auf mögliche Fehler überprüfen, das Hauptverhandlungsprotokoll, ergangene Gerichtsbeschlüsse und die gesamten Verfahrensakten heranziehen und sie gründlich durcharbeiten, was einige Tage in Anspruch nimmt.

Wenn Sie im bisherigen Verfahren noch keinen Verteidiger hatten oder mit der Arbeit Ihres bisherigen Verteidigers unzufrieden sind, kontaktieren Sie mich schnellstmöglich, damit ich für Sie Revision einlegen und mich in Ihre Sache einarbeiten kann.