Bußgeldbescheid

WEHREN GEGEN DEN BUSSGELDBESCHEID.

Der Bußgeldbescheid ist die Folge einer Ordnungswidrigkeit wie zum Beispiel zu schnellem Fahren und wird von den Behörden schriftlich zugestellt. Sie können Sich mit einem Einspruch dagegen wehren. Da der Bußgeldbescheid vor einer weiteren strafrechtlichen Verfolgung schützt, ist genaue Sachkenntnis vor einem Einspruch wichtig, damit Ihnen keine gravierenden Nachteile aus dem Einspruch entstehen.

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Trotz immer ausgereifterer Technik bei der Messung von Geschwindigkeitsübertretungen treten noch immer viele Fehler auf.

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Die Einlegung eines Einspruchs, für den Sie ab Zustellung des Bußgeldbescheids zwei Wochen Zeit haben, kann also durchaus Sinn machen kann. Auch in anderen Fällen hat ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid häufig gute Aussichten auf Erfolg, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

Kontaktieren Sie mich, wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, damit ich Sie beraten, gegebenenfalls Einspruch einlegen und Ihre Rechte vertreten kann.