Kanzlei Sonneborn für Strafrecht und Verkehrsrecht Bundesweit

STRAFRECHT & VERKEHRSRECHT   |   FACHANWÄLTIN FÜR STRAFRECHT

Meine Rechtsanwaltskanzleien für Strafrecht und Verkehrsrecht haben ihren Sitz in Hamburg und  Ratzeburg/Schleswig-Holstein. Als Fachanwältin für Strafrecht vertrete ich Sie jedoch gerne bundesweit im Straf- und Verkehrsrecht vorurteilsfrei, diskret und effizient.

Kanzlei Sonneborn für Strafrecht und Verkehrsrecht in Hamburg
Rechtsanwältin Cara-Lavinia Sonneborn
Deichstraße 25
20459 Hamburg

Telefon: 040 / 35 17 77
Telefax: 040 / 34 54 58
Notfall: 0152 / 33 66 88 85
E-Mail: anwalt@kanzlei-sonneborn.de

Kanzlei Sonneborn für Strafrecht und Verkehrsrecht in Ratzeburg
Rechtsanwältin Cara-Lavinia Sonneborn
Domstraße 14
23909 Ratzeburg

Telefon: 040 / 35 17 77
Telefax: 040 / 34 54 58
Notfall: 0152 / 33 66 88 85
E-Mail: anwalt@kanzlei-sonneborn.de

Strafverteidigung und Verkehrsrecht Bundesweit

Ich biete Ihnen rechtliche Vertretung, Beratung und Verteidigung in Rechtsangelegenheiten, insbesondere im Strafrecht und im Verkehrsrecht neben Hamburg und dem Umland auch in Möll, Ratzeburg, Lübeck und allen umliegenden Gemeinden.

Mein Sandort an der Binnenalster in Hamburg ist zentral gelegen direkt zwischen Hauptbahnhof und Jungfernstieg. Die Kanzleiräumlichkeiten sind durch den Fahrstuhl barrierefrei erreichbar.

Mein Standort mitten in Ratzeburg bedeutet eine bequeme Gerichtsnähe (ich bin also gerichtsnah und fußäufig erreichbar) aber auch eine sehr gute Erreichbarkeit. Die Erreichbarkeit aus Mölln, Lübeck und Zarrentin ist genauso gut wie auch aus Güster, Bad Oldesloe und Schwarzenbek.  Die Räumlichkeiten sind behindertengerecht ausgebaut und barrierefrei.

Die Amtsgerichte und Landgerichte in Ratzeburg, Schwarzenbek und Lübeck sind gut erreichbar, so dass ich gerne Ihre Termine und Ihre Vertretung wahrnehme. Durch die Nähe nehme ich gerne Gerichtstermine als Unterbevollmächtigte in Terminsvertretungen wahr.

Selbstverständlich müssen Sie sich, sofern Sie rechtsschutzversichert sind, nicht selber um die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kümmern, sondern ich übernehme das gerne und kostenlos für Sie. Auf diesem Wege kann ich sicherstellen, dass Ihre Angelegenheit tatsächlich von Ihrem Rechtsschutz abgedeckt wird und Ihnen keine Kosten entstehen, da Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Ganz gleich, ob Sie als Kläger, Beklagter oder Angeklagter im Strafprozess oder im Verkehrsrecht zu mir kommen, stehe ich Ihnen als englische Muttersprachlerin auch im Englischen zur Verfügung. Ich bearbeite, entwerfe und prüfe Ihre Korrespondenz auf englisch und kann selbstverständlich auch Gespräche und Verhandlungen sicher auf Englisch führen.

Ich bin für Sie da. Garantiert.