Sexualstrafrecht

Wenn Ihnen sexueller Missbrauch, Vergewaltigung oder der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen werden, verteidige ich Sie diskret und vorurteilsfrei – und kämpfe dafür, dass Ihre Existenz nicht zerstört wird.

Die enormen Belastungen, die strafrechtliche Verfahren im Sexualstrafrecht mit sich bringen, machen kurzfristige Termine sehr wichtig. Je früher ein Termin stattfindet, desto besser kann auf das Ermittlungsverfahren Einfluss genommen werden – und desto eher kann ich Sie als Strafverteidigerin davor schützen, versehentlich Wissen mit den Ermittlungsbehörden zu teilen, das Sie besser für sich behalten sollten.

Bei Sexualdelikten wie sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und dem Besitz von Kinderpornografie reagiert die Gesellschaft sehr sensibel und häufig reichen schon der Verdacht und der Vorwurf eine solchen Sexualdeliktes, um eine Existenz zu zerstören. Dabei steht insbesondere am Anfang eines Ermittlungsverfahrens oft noch gar nicht zweifelsfrei fest, ob der Beklagte wirklich der Täter ist – und nicht vielleicht doch ein Opfer von Irrtum oder Verleumdung.

Richtiges Verhalten beim Vorwurf sexueller Missbrauchs oder Vergewaltigung

Es ist daher sehr wichtig, dass Sie sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe, sie hätten eine Sexualstraftat begangen, einen erfahrenen Strafverteidiger im Sexualstrafrecht kontaktieren, der Sie vorurteilsfrei verteidigt.

Diese Eile ist insbesondere geboten, da auch die sonst manchmal eher gemächlich agierenden Strafvermittlungsbehörden Polizei und Staatsanwaltschaft gerade beim Vorwurf des sexuellen Missbrauch und/oder der Vergewaltigung schnell und mit aller Härte agieren. Auch beim Vorwurf des Besitzes von Kinderpornografie werden die Behörden schnell vorgehen und versuchen einen Durchsuchungsbeschluss und ggf. einen Haftbefehl gegen Sie zu erwirken.

Nur durch eine gute, durchdachte und schnelle Strafverteidigung kann versucht werden diese für Sie enormen Folgen abzumildern oder im besten Fall zu verhindern, denn niemand möchte die Polizei im Treppenhaus oder im Garten stehen haben, sichtbar für alle Nachbarn.

Als Rechtsanwältin und Strafverterteidigerin bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet und tue alles, damit die Strafverteidigung im Sexualstrafrecht diskret erfolgt, möglichst immer unter Ausschluss der Presse.

Richtiges Verhalten als Opfer von Vergewaltigung oder sexueller Nötigung

Als Opfer einer Sexualstraftat wie Vergewaltigung oder sexueller Nötigung werden Sie vielleicht nicht wissen, wie Sie sich richtig verhalten sollen. Häufig haben Vergewaltigungsopfer Angst, mit jemandem über das erlittene Leid zu sprechen, insbesondere wenn es sich beim Vergewaltiger um ein Familienmitglied handelt. Auch wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Sie Anzeige erstatten wollen, sollten Sie auf jeden Fall ihre eventuell erlittenen Verletzungen dokumentieren lassen. Dies können Sie in jedem Krankenhaus tun, wobei ich Ihnen hierfür die „Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Opfer von Gewalt“ am Universitätskrankenhaus Eppendorf (UKE) empfehlen möchte. Die Ärzte der Untersuchungsstelle unterliegen genauso wie Ihr Hausarzt der Schweigepflicht, sind aber speziell geschult und erfahren im Umgang mit Opfern sexueller Gewalt. Die Behandlung erfolgt kostenfrei und die Ärzte erstellen ein Gutachten über Ihre Verletzungen, das vor Gericht als Beweismittel vorgelegt werden kann.

Die „Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Opfer von Gewalt“ ist rund um die Uhr besetzt und telefonisch erreichbar unter 040 / 74 10 52 127. Dieser Flyer bietet Ihnen weitere Informationen.

Alkohol, Drogen und sexuelle Gewalt

Alkohol und Drogen enthemmen, das ist bekannt. Das kann für den vermeintlichen Täter einer sexuellen Straftat ein begünstigender Umstand gewesen sein, andersherum kann aber auch das Opfer sexueller Gewalt durch Alkohol und Drogen gefügig gemacht worden sein.

Wenn Sie als Beschuldigter einer sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung Alkohol oder Drogen konsumiert haben, kann das Auswirkungen auf das anzuwendende Strafmaß haben. Häufiger wird es aber so sein, dass das Opfer sexueller Gewalt mit Hilfe von Alkohol oder Drogen, insbesondere sogenannten K.O.-Tropfen, gefügig gemacht oder außer Gefecht gesetz wurde. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen Drogen verabreicht wurden, sollten Sie das sofort im Gespräch mit Polizei, Arzt oder Anwalt ansprechen, denn der Nachweis dieser Drogen ist nur wenige Stunden möglich.

Notfall-Rufnummer 0152 / 33 66 88 85

Unter meiner Notfall-Rufnummer für strafrechtliche Notfälle wie Verhaftung oder Durchsuchung erreichen Sie mich an 7 Tagen in der Woche rund um die Uhr.

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